FACHBEREICH VORBEUGENDER BRAND- UND GEFAHRENSCHUTZ
Die Feuerwehren sind zuständig für den Brandschutz und die Gefahrenabwehr bei Unglücksfällen. Als solche sind sie, gemäß ihres Auftrages nach den Feuerwehrgesetzen der Länder, mit ihren Fachdienststellen im Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz tätig. Die Belange der Feuerwehren werden insbesondere im Rahmen der Beteiligung
bei Bau- und Veranstaltungs-genehmigungsverfahren sowie bei Stadtentwicklungs- und Infrastrukturplanungen eingebracht. Ergänzt werden diese durch die Umsetzungskontrollen vor Ort und die wiederkehrenden Brandverhütungsschauen (auch als Brandschau oder Feuerbeschau bezeichnet).
Fachbereichsleiter: | Gerd Gruber |
Aufgabe(n): | Brandschutzprüfungen |
AUFGABEN IM DETAIL:
- Brandschutzprüfung von Gebäuden im Auftrag der Bauaufsicht, von Gebäuden im Auftrag von Prüfingenieuren / Prüfsachverständigen , der Bauleitplanung und bei Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz
- Abstimmung und Kontrolle der Gebäudetechnik wie Brandmeldeanlagen, halbstationären Löschanlagen oder Objektfunkanlagen Prüfung von Einsatzunterlagen (z.B. Feuerwehrpläne)
- Brandverhütungsschau
- Veranstaltungssicherheit
- Brandschutzerziehung / Brandschutzaufklärung
- Zyklische Objektbegehungen mit den Führungskräften